Das Fazit lautet:
“Das Bundesverfassungsgericht sollte das gesamte EEG-System und Teile daraus mit dem Grundgesetz für unvereinbar oder nichtig erklären.”
“Aus den Mängeln des EEG ergeben sich formal ein Klageanspruch jedes Stromkunden gegen die Zahlung und ein Rückzahlungsanspruch aus der Verganganeheit.”
kurze Presseinformation: Rechtsgutachten der Humboldt-Universität dokumentiert: Das EEG ist verfassungs- und europarechtswidrig / Care-Energie Position vollumfänglich bestätigt.
17.2.2016, 14:00 Uhr
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