Der Druck auf den Bundestag und 1000de von Anfragen nach dem IFG hat den Bundestag umdenken lassen. Die Informationen des Wissenschaftlichen Dienstes stehen nun öffentlich bereit. Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Juni 2015 ist der Bundestag verpflichtet, Gutachten auf Anfrage nach dem IFG herauszugeben. Nachdem er sich lange dagegen gewehrt hatte, gab er im Januar eine Übersichtsliste mit 4000 Gutachtentiteln heraus, die anschließend auf FragDenBundestag.de veröffentlicht wurde. Wie aus einer internen E-Mail des Bundestagspräsidenten an alle Abgeordnete hervorgeht, wird der Bundestag künftig tausende Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes (WD) online auf der Bundestags-Website veröffentlichen – unter anderem zu Themen wie Sicherheitspolitik, Finanzen, Strafrecht, Asylrecht und Europapolitik. Das beschloss der Ältestenrat des Bundestags in seiner heutigen Sitzung. Der Bundestag veröffentlicht künftig dank dieser Kampagne alle Gutachten selbst. Suchen Sie über diese Seite, ob gewünschte Gutachten schon auf der Bundestags-Website verfügbar sind! https://fragdenstaat.de/kampagne/wissenschaftlicher-dienst/ https://suche.bundestag.de/search_bt.do?resultsPerPage=10&language=de&queryAll=wind&Suche+abschicken.x=0&Suche+abschicken.y=0