Naturschützer stellen Eilantrag – Gericht stoppt erste Rodungen am Ranzenkopf
Trotz des Eilantrages wurden am Dienstag nach SWR-Informationen zwischen Morbach und Piesport die ersten Bäume gefällt. Das Verwaltungsgericht Trier hat reagiert.
Die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich hatte der Windparkgesellschaft am Montagabend die Genehmigung zugestellt. Darin heißt es, obwohl das Genehmigungsverfahren noch nicht abgeschlossen sei, könne mit der vorzeitigen Rodung im Wald begonnen werden.
Die Rodungserlaubnis für den Ranzenkopf ist unwirksam! Das hat das Verwaltungsgericht Trier soeben entschieden.