Ein Windpark kann den Flugbetrieb eines Flughafens gefährden, weil die Anlagen das Drehfunkfeuer stören können. Dabei hat eine fachliche Stellungnahme der Deutschen Flugsicherung GmbH (DFS) wegen ihrer gesetzlichen Aufgabenzuweisung mehr Gewicht als fachlich fundierte Gutachten anderer anerkannter Fachleute. So hat es am gestrigen Donnerstag, den 7. April 2016, das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig entschieden.
http://www.topagrar.com/news/Energie-Energienews-Bundesverwaltungsgericht-entscheidet-gegen-Windenergie-2927034.html
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