Nun teilte der Regionalverband Taunus mit, die erste Verfassungsklage gegen die Windkraft eingereicht zu haben. Die beiden renommierten Verfassungsrechtler der Universität des Saarlandeswollen »das verfassungsmäßige Recht des Einzelnen auf körperliche Unversehrtheit gegenüber einem Staat geltend machen, der dieses Recht nicht genügend berücksichtigt«.
http://www.pravda-tv.com/2016/03/erste-verfassungsklage-gegen-windkraft/