Abweichende Lärmmessung WKA – Hinweis für alle BI`s – Windräder: Land hört genauer hin – !!!!

Abweichende Lärmmessung WKA – Hinweis für alle BI`s

anbei ein Zeitungsausschnitt, der mir von von Freien Wählern in Brandenburg zugesandt wurde, der für alle betroffenen Bürger und BIs ausschlaggebend ist.
Es ist einzufordern, dass die verpflichtende durchzuführende Lärm- und Schallmessung innerhalb eines Jahres nach Inbetriebnahme einer jeden WKA zu veröffentlichen ist.
Hier sollten alle BIs aktiv werden und dies in den Gemeindevertretungen und sonstigen Planungsgremien durch Antrag eines Vertreters ihres Vertrauens einfordern. Ohne Nachweis und Veröffentlichung der Ergebnisse aus den errichteten Anlagen, kann nicht unbedenklich einer Neuausweisung zugestimmt werden. Werden diese Nachweise nicht vorgelegt, müsste alternativ von der Genehmigungsbehörde ein regionales Gutachten zu den Auswirkungen von WKA auf den Meschen und die menschliche Gesundheit vorgelegt werden.

Mit freundlichem Gruß
Charis R.
(Netzeband)

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