So schnell wie möglich will die Landesregierung Windvorranggebiete ausweisen. Doch jetzt sind „hausgemachte“ Schwierigkeiten aufgetaucht.
Kann ein Odenwälder Kommunalpolitiker als Mitglied der Regionalversammlung über die Ausweisung von Windvorranggebieten in Südhessen mitentscheiden, obwohl seine Großmutter eine Streuobstwiese im Frankfurter Norden besitzt? Der Frage ist man in dem mehr als drei Jahre währenden regionalplanerischen Verfahren noch nicht nachgegangen. Als die Ausschussmitglieder endgültig über die vor zwei Jahren eingegangenen mehr als 25.000 Stellungnahmen von Bürgern und Verbänden beraten wollten, damit das Verfahren nach einer weiteren Offenlage 2017 abgeschlossen werden kann, machten Vertreter des Darmstädter Regierungspräsidiums Bedenken geltend.
Doch damit nicht genug, legten Behördenvertreter zudem einen seit vergangenen Freitag geltenden Erlass des hessischen Umweltministeriums vor, wonach Windräder näher an den „Wochenstubenquartieren“ von Mopsfledermaus und Großer Bartfledermaus errichtet werden dürfen. In Südhessen hatte man bisher einen „Puffer“ von 5000 Metern zu diesen Tieren vorgesehen.