Bundesverfassungsgericht hat die Klage zurückgewiesen

Verfassungsklage wegen Verletzung des Grundgesetz-Artikels 2, Absatz 2 (Recht auf körperliche Unversehrtheit)

Bundesverfassungsgericht hat die Klage wegen Verfahrensfehlern als unzulässig zurückgewiesen. Das Bundesverfassungsgericht rügt, dass die Instanzen nicht eingehalten wurden.

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Weitere Informationen zur Verfassungsbeschwerde:
http://www.vernunftkraft-hessen.de/wordpress/2016/02/26/einladung-pressekonferenz/

Berichte über die Pressekonferenz zur Verfassungsklage

Verfassungsklage EEG – Pressekonferenz – Video

DAV: Verfassungsbeschwerden gegen Windkraft

Erste Verfassungsklage gegen Windkraft

http://windwahn.de/index.php/wissen/hintergrundwissen/neues-zur-verfassungsbeschwerde-art-2-abs-2-grundgesetz-gesundheitsschaeden-durch-windkraftschall.html

 

 

 

 

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