Vom 26. Juli bis Freitag, 9. September (letzter Tag), können Einwendungen nach dem Bundes-Immissions-Schutzgesetz gegen das Vorhaben schriftlich bei den oben genannten Auslegungsstellen erhoben werden.
Landesverband Hessen e.V.
Vom 26. Juli bis Freitag, 9. September (letzter Tag), können Einwendungen nach dem Bundes-Immissions-Schutzgesetz gegen das Vorhaben schriftlich bei den oben genannten Auslegungsstellen erhoben werden.