Die Regionalen Planungsverbände in Sachsen planen in den aktuellen Entwürfen ihrer Regionalpläne erneut restriktive Höhenbegrenzungen für Windenergieanlagen (kurz WEA) in den Vorrang- und Eignungsgebieten, also den für die Errichtung solcher Anlagen vorgesehenen Flächen festzulegen. Vor diesem Hintergrund meint der Landesvorsitzende des Bundesverbandes Windenergie e.V. (BWE Sachsen) und Energierechtsexperte Prof. Dr. Martin Maslaton*) zum wiederholten Male darauf hinweisen zu müssen, dass derlei pauschale Höhenbegrenzungen in Regionalplänen, aufgrund derer die WEA-Nutzung innerhalb der für sie zugewiesenen Gebiete massiv eingeschränkt wird, “schlicht rechtswidrig” sei.
Mehr erfahren: http://www.umweltruf.de//2016_Programm/news/111/news3.php3?nummer=6177