EIKE: ein Gastkommentar von Werner J. Graf
Nach Art. 20 sind die Staatssäulen im Grundgesetz so definiert: Demokratie – Rechtsstaat – Sozialstaat – Föderalismus.
Im Zusammenhang mit dem EEG, den besonderen Regelungen im Baurecht (Art. 35) und anderen gesetzlichen Regularien und den Verhaltensweisen der Vertreter der Windkraftlobby oder von Politikern und Verwaltungsfachleuten in der Praxis sind diese Staatssäulen ganz, teilweise oder in bestimmten Teilaspekten in Gefahr bzw. besitzen nicht mehr ihre volle vom Grundgesetz her garantierte Gültigkeit. Unser Land, unser Staatswesen sind deswegen gefährdet.
Dies betrifft vor allem: Das Allgemeinwohl, die Demokratie, die Menschenwürde und die Meinungsfreiheit, den Sozialstaat und den Rechtsstaat in seiner Grundstruktur, bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Geschäftsbereichs der Windkraftprofiteure, den Rechtsstaat als Bürgerschutz und das Gewaltenteilungsprinzip bzw. den Föderalismus.
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