Damit auch in der Nähe von Gewerbebetrieben Wohnungen entstehen können, soll die zulässige Lärmgrenze für Lärm in Mischgebieten von 60 Dezibel (db) tagsüber und 45 Dezibel nachts auf 63 Dezibel und 48 Dezibel angehoben werden. In Wohngebieten liegt die Obergrenze aktuell nur bei circa 50 db am Tag und 35 db in der Nacht. Weil die Wahrnehmung von Lärm mit der Dezibel-Skala exponentiell ansteigt, erlaubt die neue Richtlinie in Mischgebieten künftig mehr als doppelt so viel Lärm wie in reinen Wohngebieten.
Das ist ein Hammer!!! Da sollten bei uns aber die Alarmglocken schrillen!