Damit auch in der Nähe von Gewerbebetrieben Wohnungen entstehen können, soll die zulässige Lärmgrenze für Lärm in Mischgebieten von 60 Dezibel (db) tagsüber und 45 Dezibel nachts auf 63 Dezibel und 48 Dezibel angehoben werden. In Wohngebieten liegt die Obergrenze aktuell nur bei circa 50 db am Tag und 35 db in der Nacht. Weil die Wahrnehmung von Lärm mit der Dezibel-Skala exponentiell ansteigt, erlaubt die neue Richtlinie in Mischgebieten künftig mehr als doppelt so viel Lärm wie in reinen Wohngebieten.
Das ist ein Hammer!!! Da sollten bei uns aber die Alarmglocken schrillen!
“Mischgebiete” gibt es nicht nur in Städten, wie in dem Bericht so schön ablenkend beschrieben. “Mischgebiete” sind vor allem auch “alle” Dörfer, kleinere Gemeinden und die Randgebiete von Kleinstädten.
Wird die Lärmverordnung wirklich wegen ein paar zusätzlichen
Bauplätzen in Großstädten geändert oder doch wegen des zu geringen Mindestabstands von Windkraftanlagen zu Wohngebieten?
Bei den Genehmigungsbehörden für WKA weiß man doch ganz genau, dass die 1000 m Mindestabstand zu gering sind, um selbst 45 dB noch einzuhalten!
Mit 3 dB mehr könnte man viel problemloser neue, noch größere WKA im Abstand von 1000 m zu “Dörflichen Mischgebieten” bewilligen.
3 dB mehr klingt nicht viel, ist aber, wie in dem Bericht beiläufig erwähnt, eine “Verdoppelung” der Schallleistung!
Das Thema ist so ernst und fundamental für die gesamte Landbevölkerung, dass wir alles tun müssen, um das noch zu verhindern. Eigentlich muss ein Aufschrei der gesamten Landbevölkerung Deutschlands erfolgen!