Am 19. und 20. Oktober lief das Anhörungsverfahren zum geplanten Windpark “Kuhbett”, bei dem die Bürger zu Wort kamen. Rund 120 Einwendungen waren eingegangen.
Die Firma DunoAir, die die Anlagen betreiben möchte, hat sechs geplant, könnte aber nach eigenem Bekunden auch mit fünf zurechtkommen, falls die Genehmigung entsprechend ausfiele.
Einen Antrag, das Tötungsverbot für Rotmilane bei der Errichtung der im „Kuhbett“ geplanten Windkraftanlagen aufzuheben, gibt es nicht. Das bestätigten die Vertreter des Regierungspräsidiums noch einmal beim Behördentermin in Bad Camberg. Fest steht, dass eine der ursprünglich sechs geplanten Anlagen, die Anlage Nr. 3 bei Schwickershausen, nicht errichtet wird. Die einzelnen Standorte werden derzeit überprüft.
Beim Erörterungstermin wiesen die Fachleute des Regierungspräsidiums immer wieder darauf hin, dass es derzeit noch keine abschließende inhaltliche Prüfung und Bewertung des Genehmigungsantrags gegeben habe. Gerade für den Naturschutzbereich sei diese Prüfung ein sehr komplexer und aufwendiger Prozess.
Behördensprecher Haas: „Derzeit sind weder alle vorliegenden Fakten, Daten, Erkenntnisse von der Oberen Naturschutzbehörde überprüft worden, noch alle Vermeidungsmaßnahmen durch den Antragsteller ausgearbeitet worden.“
Die FNP berichtete über beide Anhörungstage:
Artikel vom 1. Tag: http://www.taunus-zeitung.de/lokales/hochtaunus/usinger-land/120-Einwaende-gegen-Windraeder-am-Kuhbett;art48706,2274089
Artikel vom 2. Tag: http://www.nnp.de/lokales/limburg_und_umgebung/Windkraft-Anlage-bei-Schwickershausen-faellt-weg;art680,2282221
Weitere Beiträge zum “Windpark Kuhbett”:
http://www.vernunftkraft-hessen.de/wordpress/2016/09/25/kuhbett-ablehnung-des-parlaments-einstimmig/
Kritik am Windpark “Kuhbett” wegen Kranichen, Fledermäusen …