Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie betreibt in Niedersachsen Erdbebenmessstationen. Diese sind mit extrem sensibler Messtechnik ausgestattet, die auch kleinste Erschütterungen im Erdboden nachweisen kann. Windkraftanlagen in der Nähe solcher Messstationen beeinflussen durch die Rotation naturgemäß die Messergebnisse und machen diese unbrauchbar. Daher hat beispielsweise Bayern einen Abstand von 3 bis 5 km für Windkraftanlagen von solchen Messanlagen vorgeschrieben. Zudem muss jeweils eine konkrete Prüfung stattfinden, ob Windkraftanlagen die Messergebnisse beeinflussen können. Dennoch gibt es in Bayern bereits heute an mehreren Stellen die Situation, dass ohne Wissen der zuständigen Behörden Windräder zu nah an die Messstationen gebaut wurden.
Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe teilte im Fall einer solchen Windkraftanlage mit: „Dabei überlappen sich diese Frequenzen mit den charakteristischen Frequenzen von Erdbeben, sodass deren Analyse erschwert oder gar unmöglich gemacht wird. (…) Die Empfindlichkeit der Messstation wurde erheblich herabgesetzt. Hätte man von dem Bau des Windparks gewusst, hätte man versucht, ihn zu verhindern. Denn die durch die Rotationsbewegung entstehenden Erschütterungssignale stören besonders bei geringem Abstand.“