Der Verein „Rettet den Taunuskamm“, der verhindern will, dass auf der Hohen Wurzel zwischen Wiesbaden und Taunusstein zehn Windräder installiert werden, hat eine Auskunftsklage gegen das hessische Umweltministerium eingereicht. Die Mitglieder verlangen Transparenz und berufen sich auf das hessische Umweltinformationsgesetz.
Für Gödel und seine Mitstreiter ist das Einmischen des Umweltministeriums zu einem solch fortgeschrittenen Zeitpunkt „skandalös und ohne rechtliche Grundlage“. Laut Ulrich Rommelfanger, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, ist ein Clearingverfahren kein offizieller Verfahrensschritt. Die Entscheidung, ob Windräder auf dem Taunuskamm gebaut werden dürfen, obliege allein dem RP. Dadurch dass sich nun das Ministerium einschalte, werde der Anschein erweckt, dass man Leute auf Linie bringen wolle. Das Ministerium sei gegenüber dem RP zwar nicht weisungsbefugt; aber durch Gespräche könne „mittelbarer Druck“ auf die Mitarbeiter ausgeübt werden, sagt er und fügt hinzu: „Ein aus guten Gründen nicht genehmigungsfähiges Vorhaben lässt sich nicht hinclearen“.
http://www.fr-online.de/wiesbaden/wiesbaden-klage-gegen-umweltministerium,1472860,34960238.html
FDP unterstützt Auskunftsklage
Die FDP im Wiesbadener Rathaus springt dem Verein „Rettet dem Taunuskamm“ zur Seite. In einer Pressemitteilung teilen die Liberalen mit, die Auskunftsklage des Vereins zu befürworten. Zudem poche man auf die Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit.
http://www.fr-online.de/wiesbaden/wiesbaden-fdp-unterstuetzt-auskunftsklage,1472860,34964084.html