Offiziell dürfen in der Region zwischen Güstrow und Rostock keine Anlagen mehr errichtet werden. Doch die Betreiber der Anlage, zwei Ingenieure, haben nach Informationen des NDR eine Ausnahme für sich reklamiert: Das Projekt dient demnach der Forschung.
“Die Resultate sind so erhellend wie erschreckend: Die zufallsgesteuerte Stromproduktion aus Wind- und Solaranlagen erzwingt, dass ein Drittel dieses Stroms im Ausland entsorgt werden muss. Die ebenso kühne These, die sogenannten erneuerbaren Energien wären mit 30% am Stromverbrauch beteiligt, erweist sich als Makulatur.”
Das Bundesnaturschutzgesetz soll in wichtigen Teilen geändert werden. Die Verbände wurden am 2. Dezember 2016 angeschrieben und aufgefordert, eine Stellungnahme bis 16. Dezember 2016 abzugeben. Der VLAB erhielt erst am 12.12. Gelegenheit, sich daran zu beteiligen.
Die beabsichtigte Neufassung des § 44 sieht eine Lockerung des bisherigen Tötungs- und Verletzungsverbots von Tieren vor, wenn eine „Beeinträchtigung unvermeidbar ist“. Unvermeidbare Beeinträchtigungen können im Sinne der Gesetzesnovelle bei dem Betrieb von Windrädern entstehen. Eine damit verbundene Tötung einzelner Tiere soll künftig keinen Verstoß gegen das Tötungsverbot darstellen. Der Bau von Windrädern sei ein „gewichtiges öffentliches Belang“. Es bestehe ein über die Zielsetzung des EEG 2017 vermitteltes öffentliches Interesse an der weiteren nachhaltigen Entwicklung der Energieversorgung und an der Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch auf 40-45 % im Jahr 2025 und 55-60 % im Jahr 2035, so einer der Kernpunkte des Referentenentwurfs.
Ein parlamentarische Verabschiedung dieser Gesetzesnovelle würde aus Sicht des VLAB eine unzumutbare Aufweichung des deutschen und europäischen Arten- und Naturschutzrechts bedeuten. Dem zügellosen Ausbau der „Windenergie“ in Deutschland wären dadurch Tür und Tor geöffnet.
Trotz der geringen Zeit bis zum Abgabetermin ist eine Stellungnahme des VLAB in Bearbeitung. Sie wird fristgerecht versandt werden. Der VLAB wird weiter über den Verlauf der Novellierung informieren.
Eine Reihe von Familien in der Grafschaft Cork, im Südwesten der Republik Irland, die wegen des Lärms eines nahe gelegenen Windparks gezwungen waren, ihre Häuser zu verlassen, haben einen bedeutenden Fall vor dem High Court, dem obersten Zivil- und Strafgericht Irlands in dieser Woche gewonnen.
Dies berichtet der Irish Examiner.
Die Familien hätten sich beklagt, dass sie seit der Inbetriebnahme des Windparks ernstlich beeinträchtigt seien. Dies sei die erste Aktion dieser Art in Irland, sagt der Examiner, und könnte vielen Windpark-Projektierern Aussichten auf rechtliche Forderungen von Familien in ähnlichen Situationen eröffnen.
Dieser Fall betraf den Windkraftanlagenhersteller Enercon, der für die Entstehung des Ärgernisses für sieben Familien, die in einer Entfernung von bis zu 1 km zum Windpark leben, die volle Haftung übernommen hat.
Ein Sprecher von Wind Aware Ireland, sagte: “Es gibt jetzt die Möglichkeit, zahlreiche rechtliche Schritte gegen Windparks im ganzen Land einzuleiten. Die rechtlichen Auswirkungen für die Windindustrie seien erheblich. Der Einsatz von unzureichenden und veralteten Planungsrichtlinien könnte jetzt dazu führen, dass die Industrie, Planungsbehörden und das Ministerium für Kommunikation, Klimapolitik und Umwelt (DCCAE) belangt würden.
Der Fall wird im Jahr 2017 zur Diskussion über den Schadensersatz an den High Court zurück überwiesen.
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