Der Windpark “Dreiländereck” in Steinau an der Straße, Gemarkung Hintersteinau (Main-Kinzig-Kreis) mit acht Windkraftanlagen kann errichtet werden. Das Regierungspräsidium Darmstadt hat am 28.12.2016 eine entsprechende immissionsschutzrechtliche Genehmigung erteilt.
Mit der Errichtung und dem Betrieb der Anlagen sind Eingriffe in Natur und Landschaft verbunden. Um sicherzustellen, dass nicht gegen artenschutzrechtliche Verbotstatbestände verstoßen wird, sind z.B. temporäre Abschaltungen für Fledermäuse erforderlich, einschließlich eines zweijährigen Höhenmonitorings.