Das Bürgerbegehren gegen geplante Windkraftanlagen im Wald bei Hoch-Weisel ist vom Gießener Verwaltungsgericht als unzulässig erklärt worden.
Ein deutlicher Hinweis für alle BIs sich verstärkt mit den Fallgruben und Finessen der Rechtssprechung auseinanderzusetzen.
Die Kläger, Prof. Hans Rudolf Engelhorn und Walter Leister, sagten nach der Verhandlung, sie wollen nun überlegen, ob sie in Revision gehen. Der Verhandlung vorausgegangen ist ein langer Streit zwischen Windkraftgegnern und der Stadt Butzbach (vor Gericht vom Magistrat vertreten).