Der Lärm, so ein betroffenes Ehepaar damals, sei teilweise so laut, dass man sich im Freien nicht unterhalten könne. Auch die nächtliche Ruhe sei erheblich beeinträchtigt.
Behörde prüft nicht vor Ort, sondern nach Aktenlage auf der Grundlage von Prognosen zu Schall und Schattenwurf.
Ein behördliches Handeln oder die Einschaltung eines Sachverständigen sei damit nicht erforderlich, so das Fazit der Behörde.