DAV: Massenmord an Tieren und fragwürdige Genehmigungspraxis

“Windkraftlobby außer Rand und Band – keine Skrupel mehr vor Massenmord an Tieren”
Das Bundesumweltministerium bemüht sich derzeit darum, das Tötungsverbot des Bundesnaturschutzgesetzes gegenüber streng geschützten Tieren zugunsten der Windradlobby per Gesetzesänderung aufzuweichen. Das hat sogar den Widerstand von ansonsten windkraftfreundlichen Naturschutzverbänden herausgefordert. In Wahrheit jedoch wird das Tötungsverbot in der Genehmigungspraxis – auch aufgrund politischen Drucks auf die Rechtsanwender –  schon lange nicht mehr ernst genommen.

Massenhafte Erteilung von Genehmigungen am 30. Dezember 2016 – sogar nichtig?
Es wird nach den Gesetzen zur Informationsfreiheit herauszubekommen sein, wie der am 30. Dezember 2016 (möglicherweise) gegenüber dem Antragsteller bekannt gegebene Bescheid aussah. Wenn er bar jeder Begründung war, lässt sich argumentieren, dass er nichtig und unwirksam war. So könnte der Schnellschuss nach hinten losgehen: Wenn das “Umwelt”-Ministerium der Windkraftbranche mit diesem Husarenstück ein vorteilhafteres Subventionsregime sichern wollte, die Genehmigungen aber in Wahrheit 2016 nicht mehr wirksam wurden, stehen nun leider Beihilfe zum Subventionsbetrug und ggf. Falschbeurkundung im Amt im Raume.

https://deutscherarbeitgeberverband.de/aktuelles/2017/2017_01_23_dav_aktuelles_hoecherberg.html

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