Die 8. Kammer des Verwaltungsgerichts hat die Klage der Feldberginitiative e.V. abgewiesen, mit der sich diese gegen die Genehmigung des Landes Hessen zur Errichtung von sieben Windenergieanlagen in Weilrod im Hochtaunuskreis gewandt hatte.
Die Errichtung von diesen sieben Windkraftanlagen wurde mit immissionsschutzrechtlicher Genehmigung des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 17.02.2014 ermöglicht, nachdem es zuvor festgestellt hatte, dass in diesem Fall eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchzuführen sei.