Infraschallstationen benötigen Schutzabstände zu WEA von 5 km bis 15 km für unbeeinträchtigte Messungen –
Menschen werden zum Leben ab 300 Metern an WEA gezwungen!
Zitat (Quelle: http://www.windwahn.com/2017/04/09/der-unhoerbare-schall-von-windkraftanlagen/
Feldmessung mit Mobilstationen (HUFE)
Die BGR betreibt hochempfindliche sowohl fest installierte als auch mobile Infraschallmessanlagen und ist daran interessiert, eine Abschätzung der Stärke von Schallemissionen durch Windräder im Infraschall-Frequenzbereich vornehmen zu können. Zu diesem Zweck wurde erstmalig im Jahr 2004 eine mobile Infraschall-Messkampagne an einem einzelnen, frei stehendem 200 kW Windrad nahe dem Ort Hufe 20 km nördlich von Hannover durchgeführt. An acht Standorten entlang eines etwa 2 km langen West-Ost-Profils wurden die akustischen Signale des Windrades mit Mikrobarometern gemessen (siehe Abbildung 1).
Schlussfolgerungen:
An Hand der theoretischen Abschätzung zeigt sich, dass die Schallemission moderner und großer Windkraftanlagen mit Leistungen von mehr als 500 kW Reichweiten von über 20 km hat. Diese Entfernung steigt im Falle von Windparks auf ein Vielfaches.
Dabei wurden die für eine Schallausbreitung günstigsten Atmosphärenbedingungen (eines stabilen troposphärischen Wellenleiters z.B. durch eine Inversionsschicht in der Temperatur) angenommen. Im häufiger auftretenden „Normalfall“ atmosphärischer Schallausbreitung reduziert sich der Mindestabstand zu Windkraftanlagen für unbeeinträchtigte Messungen einer Infraschallstation auf Werte von etwa 5 bis 15 km, je nach Hintergrund-Rauschbedingungen an der Station sowie Größe und Zusammensetzung eines Windparks aus mehreren WKA.
Material
Der vollständige Bericht zur BGR-Feldkampagne 2004 kann hier heruntergeladen werden: Der unhörbare Lärm von Windkraftanlagen (PDF, 1 MB)
Eine Posterpräsentation aktueller Ergebnisse 2014 in englischer Sprache ist hier verfügbar: Infrasound emission generated by wind turbines (PDF, 9 MB)