Das Oberverwaltungsgericht NRW hat mit Urteilen vom heutigen Tag – 18.05.2017 – die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen für die Errichtung und den Betrieb von fünf Windenergieanlagen in Preußisch Oldendorf (Gemarkung Getmold und Schröttinghausen) aufgehoben.
Er hat damit die erstinstanzlichen Urteile des Verwaltungsgerichts Minden abgeändert. Dieses hatte die Klagen des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) und von vier Nachbarn im März 2015 abgewiesen.
Das Oberverwaltungsgericht hat die Revision nicht zugelassen. Dagegen ist eine Nichtzulassungsbeschwerde möglich, über die das Bundesverwaltungsgericht entscheidet.
Aktenzeichen: 8 A 870/15, 8 A 972/16, 8 A 973/15, 8 A 974/15 und 8 A 975/15 (I. Instanz: VG Minden 11 K 3060/13, 11 K 3059/13, 11 K 30161/13, 11 K 3062/13 und 11 K 3063/13)
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