Konkret wurden folgende mensch- und naturfreundliche Vereinbarungen getroffen:
- Die baurechtliche Privilegierung von Windkraftanlagen soll im Wald aufgehoben werden;
- Die Mindestabstände zwischen Wohnstätten und Windkraftanlagen sollen auf 1500m erhöht werden;
- Die privilegierte Netzeinspeisung für Windkraftanlagen soll entfallen;
- Die Verpflichtung, im Landesentwicklungsplan Windkraftflächen auszuweisen, soll entfallen;
- Auf Bundesebene will man sich für die Abschaffung des EEG und die Aufhebung der baurechtlichen Privilegierung einsetzen.