Birkenfeld: Amoklauf muss gestoppt werden!

Obwohl das VG Koblenz die  Genehmigung für drei Windenergieanlagen bei Birkenfeld am 08.06.2017 aufgehoben hat, drehen sich die Räder wieder!

Leserbrief aus der Nahe-Zeitung vom 13.06.2017
Windkraft 
Dass sich in Birkenfeld trotz eines Gerichtsurteils drei Räder wieder drehen, stößt bei diesem Leser auf massive Kritik. „Amoklauf muss gestoppt werden“ 

Welcher Teufel mag seit Freitag den Windradkraftbetreiber Geres aus Frankfurt geritten haben? Trotz des gerichtlich verfügten Entzuges der Bau- und Betriebsgenehmigung seiner zwischen Birkenfeld und Dambach errichteten Windkraftanlagen hat die Betreiberin auf stur geschaltet und lässt die Anlagen nach wochenlanger Abschaltung erneut im Dauerbetrieb laufen. Hat damit der zu erwartete Kräftevergleich zwischen der Kreisverwaltung Birkenfeld und der Firma Geres begonnen? Oder sieht die finanzielle Situation der Betreiberfirma nach dem ergangenen Urteil so desaströs aus, dass auch entgegen des Gerichtsbeschlusses jeder Cent, sei er auch mit illegalen Methoden erwirtschaftet, zum Erhalt der Firma von existenzieller Bedeutung ist? Natürlich spielen mit Sicherheit auch die vorerst vereitelten und in weite Ferne gerückten Windkraftprojekte der Firma in Rinzenberg, Siesbach/Leisel und Nohen sowie auf der Birkenfelder Keip eine Rolle. Somit kann der Slogan für Geres nur gelten: Egal, trotz Stilllegungsbescheid durch die Kreisverwaltung oder das Verwaltungsgericht – Räder laufen lassen! Geld muss rein! Alles übrige wird ausgeblendet oder ignoriert! Sollte weiterhin die im Raum stehende Rückbauverfügung gegen die Betreiberfirma ausgesprochen werden, geht sowieso alles vor die Hunde! Weil schlimmer kommt es nimmer. Es bleibt also abzuwarten, wann und von welcher Stelle der Amoklauf gestoppt werden kann und geltendem Recht Genüge getan wird. Abschließend sei noch anzumerken, dass es nicht – wie im Vorfeld beabsichtigt und in der Presse angekündigt – zum Kauf der drei Windräder durch die Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) „Sonne für Birkenfeld“ gekommen ist. Wurden doch genau diese Windkraftanlagen ursprünglich zum Einstieg der Verbandsgemeinde Birkenfeld in die Erzeugung von Windenergie auserkoren. Das finanzielle Desaster für die haftende VG, das bei circa 16 Millionen Euro gelegen hätte, hätte in diesem Fall alle Dimensionen gesprengt und damit wäre jeglicher finanzielle Spielraum der Gemeinden auf unabsehbare Zeiten verspielt gewesen. Im nachhinein muss daher allen Ortsbürgermeistern gedankt werden, die damals diesem waghalsigem Bestreben der VG-Spitze mit Weitsicht und Standhaftigkeit einen Korb erteilten. 
Rainer Bierbrauer, Dambach

 

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Windindustrie”park” Weilrod: 2016 weiterer Verlust in Höhe von 543.000 Euro!

ABO-Invest: Die Bürgerwindaktie – Windflaute belastet Konzernergebnis

Quelle (Seite 18 Geschäftsberichte 2016) :
http://www.buergerwindaktie.de/images/pdf/Geschaeftsberichte/web_GB_Invest_AG_2016.pdf

Pressemitteilung der ABO-Invest Bürgerwindaktie: http://www.buergerwindaktie.de/info-center/pressemitteilungen/2017/2017-05-22_ergebnis-2016.html

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NRW: Windkraft im Wald – die Luft wird dünner

Kranenburg. Bei den Koalitionsverhandlungen von CDU und FDP in Nordrhein-Westfalen wurde gestern auch das Thema Windkraft behandelt. Mit gravierenden Auswirkungen für die Pläne im Reichswald.

Das Vorhaben des Wiesbadener Projektentwicklers Abo Wind, der im Reichswald zwölf 250 Meter hohe Windkraftanlagen errichten will, muss einen weiteren herben Rückschlag hinnehmen. Bei den Koalitionsverhandlungen von CDU und FDP in Nordrhein-Westfalen haben die Parteien klare Vereinbarungen zu dem Thema Errichtung von Windrädern getroffen.

Weiterlesen: http://www.rp-online.de/nrw/staedte/kleve/windkraft-im-wald-die-luft-wird-duenner-aid-1.6883198

 

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Resolution zu den Auswirkungen von Windenergieanlagen und Biogasmonokulturpflanzen auf Greifvögel

Die Mitgliederversammlung des Deutschen Falkenordens e.V. (DFO) – weltweit ältester Verband für Falknerei, Greifvogelschutz und Greifvogelkunde – hat am 28.10.2016 in Sögel/Nds. einstimmig eine Resolution zu den Auswirkungen von Windenergieanlagen und Biogasmonokulturpflanzen auf Greifvögel verabschiedet.

Die Mitglieder des DFO vertreten die Auffassung, dass Windkraftanlagen und Biogasmonokulturpflanzen schon wegen der momentanen Auswirkungen auf einzelne Vogel- und insbesondere Greifvogelarten (dasselbe gilt für viele Fledermausarten) nicht mit dem Artenschutz vereinbar sind. Ein weiterer Ausbau wird unweigerlich zu lokalem und wahrscheinlich sogar großflächigem Aussterben von Greifvogelteilpopulationen führen. Windkraftanlagen und Anlagen zur Biogasgewinnung sind somit ökologisch nicht nachhaltig.

Mehr erfahren: http://d-f-o.de/newslesen-startseite/zu-den-auswirkungen-von-windenergieanlagen-und-biogasmonokulturpflanzen-auf-greifvoegel.html

Die vollständige Resolution hier: http://d-f-o.de/tl_files/downloads/Resolution%20WEA%20und%20BGA.pdf

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Donnersbergkreis: Millionenverlust bei Windkraft-Beteiligung

Eigentlich sollte die Windkraft Geld in die Kasse spülen. Das war das Ziel der 2014 gegründeten Anstalt des öffentlichen Rechts „Energiekonzepte Donnersberg“ bei den Winkraftbeteiligungen. Doch stattdessen sieht es derzeit nach Millionenverlusten aus.
„Der Wind weht nicht in dem Maße wie erhofft“, sagt Landrat Winfried Werner. Laufe es so weiter, komme die Anstalt des öffentlichen Rechts spätestens 2019 in finanzielle Bedrängnis und brauche Mittel des Kreises, um gerettet zu werden. „Mit dem Wissen von heute würde ich die Entscheidung von damals nicht mehr treffen“, gesteht Werner!

Mittel des Kreises = Steuergelder!!! Zusätzlich zu hohen Subventionszahlungen über das EEG!!!

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Koalitionsvertrag für NRW steht: Ausbau von WKA wird stark eingeschränkt!

Sieben Verhandlungsrunden hatte es gegeben, nun stehen die Vereinbarungen zum schwarz-gelben Bündnis in Nordrhein-Westfalen. Die Spitzen von CDU und FDP haben sich in Düsseldorf auf einen Koalitionsvertrag geeinigt.

Windkraft: Der Bau von Windkraftanlagen soll in NRW stark eingeschränkt werden. Windräder müssen nach dem Willen von CDU und FDP künftig einen Mindestabstand von 1500 Metern zu Wohngebieten einhalten. „Wir werden in Nordrhein-Westfalen die restriktivste Regelung haben“, betonte Linder. Dadurch werde die für Windräder zur Verfügung stehende Fläche um rund 80 Prozent reduziert. Für bereits genehmigte, aber noch nicht gebaute Windräder soll der neue Mindestabstand nicht gelten. Derzeit gibt es keine fixe Abstandsgrenze. Das Sonderbaurecht im Wald soll aufgehoben werden.

Anmerkung: Gratulation nach NRW!

Quelle: https://www.welt.de/politik/deutschland/article165515830/Koalitionsvertrag-fuer-NRW-steht.html

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In SH bleibt alles wie es war! Glückliche Koalitionäre versprechen glückliche „Windmüller“

Die „Jamaika“-Koalition steht – aber im Land rumort es schon

Mehr erfahren: http://www.windwahn.com/2017/06/14/wichtige-meldung-2/

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Termin 20.06.2017: Überarbeitung der DIN 45680 – Berücksichtigung der Doppelbelastung Körper- und Luftschall gefordert

ACHTUNG – TERMINSACHE! Bitte werden Sie aktiv!
Achtung: Letzte Chance, sich über Dr. Ing. Kunzmann Gehör zu verschaffen ist der 20. Juni 2017!

Treffen des Normungsausschusses am 22. Juni 2017

Am 22.Juni trifft sich der Normungsausschuss zur Überarbeitung der DIN 45680 in Berlin. Eine kleine Gruppe aus diesem Gremium möchte erreichen, dass die Wechsel- und Doppelbelastung von Körperschall und Luftschall dabei Berücksichtigung findet, da genau diese den Windkraftgeschädigten gesundheitlich stark zusetzt.
Daher hat die Gruppe Lobby unabhängiger Mitglieder des Ausschusses einen entsprechenden Normungsantrag gestellt.
Bitte unterstützen Sie das Anliegen im Vorfeld durch möglichst viele formlose Anträge bei Herrn Dr. Ing. Kunzmann vom DIN e.V.!

Bitte nehmen Sie die Gelegenheit wahr und nutzen Sie das Musterschreiben – es darf gern personalisiert, verkürzt oder ergänzt werden, z.B. mit weiteren Studien und Entwicklungen im Bereich Akustik und Gesundheitspolitik und eigenen Erfahrungen zum Leben unter Dauerbeschallung.

per e-mail: Bernd.Kunzmann@din.de

per Post:
Herrn Dr. Bernd Kunzmann
– DIN Deutsches Institut für Normung e.V. –
Am DIN-Platz – Burggrafenstraße 6
10787 Berlin

Download (DOCX, 13KB)

Diese Passage wurde Ihnen von www.windwahn.com unter folgendem link zur Verfügung gestellt: http://www.windwahn.com/2017/06/11/achtung-terminsache/
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Mögliche Verletzung von §20a Grundgesetz durch überstürzte Energiewende

Der ausgewiesene Rechtsexperte im Verwaltungsrecht (Norbert Große Hündfeld, Münster), mit guten Kontakten zur Politik hat hier eine ganz neue Diskussion eröffnet:

Eine mögliche Verletzung von
§20a Grundgesetz
durch die überstürzte Energiewende!!!

Am 03.06.2017 erschien in den Westfälischen Nachrichten ein Interview mit Rechtsanwalt Norbert Große Hündfeld, das wir hier veröffentlichen:

Download (PDF, 104KB)

Mit Dank an: Verein Gegenwind/Windkraft mit Vernunft Greven e.V.

Ein weiterer Zeitungsartikel aus den Westfälischen Nachrichten Münster zum Thema: http://www.wn.de/Muenster/2841906-Rechtsanwalt-bei-CDU-Sued-Neu-nachdenken-ueber-Windkraft-Grosse-Huendfeld-fordert-Umkehr-bei-Energiewende

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