Das Verwaltungsgericht Koblenz hat einer Klage der Ortsgemeinde Niederhambach gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Windenergieanlage stattgegeben.
Im Dezember 2013 wurde dem im Verfahren beigeladenen Windenergieunternehmen die entsprechende Genehmigung zur Errichtung der Anlage im Gemeindegebiet der Klägerin durch den beklagten Landkreis Birkenfeld erteilt. Zuvor hatte der Rat der Klägerin in einer Sitzung im März 2012 beschlossen, das erforderliche Einvernehmen zur Errichtung der Windenergieanlage nicht zu erteilen.
Der Ortsgemeinderat sah unter anderem mit Blick auf den geplanten Standort eine erhebliche Beeinträchtigung des Ortsbildes und der Lebensqualität der Bürger.
(Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 21. Juni 2017, 4 K 293/17.KO)
Die Entscheidung kann hier abgerufen werden.