Greifswald/Schwerin (dpa/mv) – Gut ein Jahr nach Verabschiedung des umstrittenen Bürger- und Kommunalbeteiligungsgesetzes für Windparks liegt jetzt eine Klage beim Landesverfassungsgericht in Greifswald vor.
Wie das Gericht am Montag mitteilte, sieht ein Unternehmen, das Windenergieanlagen errichtet und betreibt, seine Eigentumsrechte und auch die Berufausübungsfreiheit eingeschränkt.
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