VG Aachen, 25.07.2017 – 6 L 252/17
Kreis Euskirchen – Baustopp im Dahlemer Wald!
Das Verwaltungsgericht Aachen hat am Montag einem Eilantrag des Naturschutzbunds Deutschland (Nabu) gegen die Baugenehmigung des Kreises Euskirchen für fünf Windräder stattgegeben.
Die sechste Kammer des Verwaltungsgerichts stellte fest, dass der Kreisverwaltung Euskirchen ein „beachtlicher Verfahrensfehler“ unterlaufen sei. Sie habe im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung behauptet, durch das Bauvorhaben seien keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen auf den Schwarzstorch zu erwarten. Die dieser zugrundeliegenden Untersuchungen seien, so das Gericht, nicht ausreichend gewesen.
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Der komplette Verfahrensgang ist hier abrufbar: https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=VG%20Aachen&Datum=25.07.2017&Aktenzeichen=6%20L%20252/17