Tag: 20. September 2017
Video: Ist das EEG noch verfassungsgemäß?
Die Energiewende droht allein aufgrund der Kostenexplosion und sachlicher Ineffizienz zu scheitern. Ihre ungeheuren Kosten werden nach wie vor intransparent am Parlament vorbei höchst unsozial verteilt.
Das geht so nicht – meint der Verfassungsrechtler Prof. Alexander Proelß – und fordert eine Verfassungsklage gegen die Energiewende als Ganzes. Ein Frontalangriff, und noch dazu einer mit Aussicht auf Erfolg.
Jörg Rehmann (Journalist und Autor) im Gespräch mit dem Verfassungsrechtler Prof. Alexander Proelß:
Sinkende EEG-Fördersätze für Übergangsanlagen
Bereits zum 01. Oktober 2017 sinken die aktuellen gesetzlichen Fördersätze um 2,4 % für nach diesem Zeitraum neu in Betrieb genommene Windenergieanlagen an Land. Eine erneute Verringerung um 2,4 % erfolgt zum 01. Januar 2018.
Grund dafür sind die hohen Zubauzahlen der letzten Monate.
Mithin beträgt der anzulegende Wert für Windenergieanlagen, die ab dem 01. Januar 2018 außerhalb der Ausschreibung in Betrieb genommen werden, in der erhöhten Anfangsvergütung 7,49 ct/kWh und liegt damit 0,89 ct/kWh unter dem noch zum 01. Januar 2017 geltenden Wert. Die Grundvergütung verringert sich gegenüber dem 01. Januar 2017 um 0,49 ct/kWh und beträgt somit zum 01. Januar 2018 noch 4,17 ct/kWh.
Die nächste Anpassung der Fördersätze erfolgt zum 01. April 2018. Die bereits vorliegenden Zubauzahlen lassen eine weitere Reduzierung der Vergütungssätze um abermals 2,4 % erwarten.
„Ungerecht, wenn alle für die Ladestationen zahlen“
Mainova legt für die 46 Säulen, die sie in Frankfurt und Umland betreibt, kräftig drauf?
Wir sind in Vorleistung gegangen. Wenn man massenhaft Stromladestationen im öffentlichen Raum will, müssen das diejenigen finanzieren, denen sie einen Nutzen bringen. Also etwa die Unternehmen der Automobilindustrie. Der Verkehrssektor muss dafür sorgen, dass es Tankanlagen gibt. Dafür gibt es bereits Beispiele. Für uns als Stromversorger ist das kein Geschäftsmodell.
Sie sind also nicht bereit, sich am Ausbau von Stationen im öffentlichen Raum zu beteiligen?
Als Unternehmen, das gehalten ist, wirtschaftlich zu agieren, um nachhaltig zu investieren, können wir das bei den derzeitigen Strompreisen nicht leisten. Wenn das geschehen soll, muss man eine andere Finanzierungsform finden. Die Kosten auf alle Stromkunden umzulegen, halte ich für ungerecht. Wieso soll etwa jemand, der mit Bus und Bahn fährt, für individuelle Elektromobilität zahlen?
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Quelle: http://www.windpark-fürfeld-so-nicht.de/aktuelles-1.html