Netzbetreiber heben Netzentgelte deutlich an

Die Kosteneskalation auf der Stromrechnung geht in die nächste Runde: Um 45 Prozent will der Übertragungsnetzbetreiber Amprion aus Dortmund seine Gebühren im kommenden Jahr anheben. Umgelegt werden die Gebühren der Übertragungsnetzbetreiber, die zuständig für den Bau und die Wartung der Stromautobahnen sind, meist auf die Stromkunden. Im Fall von Amprion müssen sich also Stromkunden in Nordrhein-Westfalen auf steigende Stromkosten einstellen.

Amprion erklärte auf Nachfrage der WirtschaftsWoche, dass von der 45-prozentigen Erhöhung der Strompreise nur „4 Prozentpunkte in den Netzausbau“ fließen würden. Zurückzuführen sei der Kostenanstieg auf Faktoren, auf die das Unternehmen keinen Einfluss habe. Diese „exogenen Faktoren“ umfassen etwa den Anschluss von Windparks auf See an das Stromnetz.

Der größte Teil der Erhöhung fließe jedoch in die Kosten für die Eingriffe in das Stromnetz.

Besonders teuer seien die Kosten demnach im ländlichen Ostdeutschland.

http://app.wiwo.de/unternehmen/energie/stromrechnung-frankreichs-atomkraftwerke-verteuern-deutschen-strom/20416766.html

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Windkraftsymposium Brandenburg am 04. November 2017

Wir möchten Sie zum Brandenburger Symposium einladen und aufrufen, mit uns zu diesem Thema zu diskutieren. Als Hauptredner dürfen wir in Brandenburg Enoch zu Guttenberg (Dirigent und Naturschützer) begrüßen.

Bitte melden Sie sich unter nachfolgendem Link bis zum 15.Oktober 2017 an. Die Plätze sind begrenzt!

www.volksbegehren-windkraft.de/symposium

Download (PDF, 402KB)

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Würzberg: Landschaftszerstörer berufen sich auf FNP

Nun wird erst mal Wind gemessen

STANDORT WÜRZBERG: Entega und EGO als Projektierer zeigen sich optimistisch und machen gemeinsame Sache

Mehr erfahren bei Vernunftkraft Odenwald

und http://www.echo-online.de/lokales/darmstadt/nun-wird-erst-mal-wind-gemessen_18224584.htm

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Hessischer Landtag am 28. September: Minister Al-Wazir bestätigt CO2-Anstieg

Am 28.09.2017 besuchten 14 Mitglieder von Bürgerinitiativen aus ganz Hessen auf Einladung der FDP-Fraktion den hessischen Landtag, um die Debatte zu zwei Anträgen des Fraktionsvorsitzenden der FDP – Herrn René Rock – zu verfolgen:

Dringlicher Antrag FDP Achtung des Bürgerwillens

Antrag FDP EEG-Ausstieg

Sehr interessant war, dass außer einem Abgeordneten der CDU (der zwar negativ, aber immerhin Stellung bezog!) kein anderer Parlamentarier sich zu dem dringlichen Antrag zum Ausbaustopp für Windkraft und der Achtung des Bürgerwillens äußerte. Alle anderen begnügten sich mit der pauschalen Verteidigung des EEG.

In der Schule hätte es früher geheißen: „Thema verfehlt!“ Leider waren wir nicht in der Schule, sondern im hessischen Landtag…

Immerhin gab Minister Al-Wazir im Verlauf der Debatte zu, dass der CO2-Ausstoß in Deutschland seit Jahren steigt. Das wissen wir zwar alle schon lange, aber es aus dem Mund von  Herrn Al-Wazir zu hören war sensationell.

Mit Dank an Vernunftkraft Odenwald

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Neues „Verfahren“ zur Schallausbreitungsberechnung bei Windkraftanlagen

Mit Dank an Sven Johannsen

Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) hat nun auf Ihrer 134. Sitzung am 05. und 06. Sept. 2017 in Husum den Ländern empfohlen, für die Ausbreitung des Schalls ausgehend von Windkraftanlagen das Interimsverfahren anzuwenden! 

Beschreibung des Interimsverfahrens:   fritzsche_26102016_interimsverfahren_wea

Welche Auswirkungen hat das neue Schallberechnungsverfahren an Stelle, bzw. im Vergleich der alten DIN 9613-2 nun auf die einzuhaltenden Abstände zur nächstgelegenen Wohnbebauung? 

Nach dem neuen Verfahren werden sich die prognostizierten Schalleinwirkungen im Vergleich zur alten Schallprognose um etwa 3 bis 6 dB(A) erhöhen. Die Abstände zwischen Windkraftanlage und Wohnbebauung müssten im Grenzfall demnach größer ausfallen, und zwar um etwa das 1,5 bis 2-fache. 

Vereinfacht gesagt, keine Bodendämpfung mehr, eher leichte Verstärkung durch Reflexion… was auch so in etwa in Bereich der Bodendämpfung dort der Realität entspricht.

Fazit: bisher + 1,7 dB(A)     jetzt    –  3    dB(A) Differenz: 4,7 dB(A)

Für ALLE AKTUELL noch nicht genehmigte WEA-Planungs- und Bauvorhaben, kann und sollte daher eine Neuberechnung der Schallausbreitung nach Interimsverfahren eingefordert werden. Sollten Abstände zur Wohnbebauung dann hiernach zu gering ausfallen, kann und darf es auch KEINE GENEHMIGUNGSERTEILUNG geben! 
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