Die Regionalversammlung Südhessen ist seit einiger Zeit mit der Aufstellung des sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien befasst. Der Plan enthält eine bestimmte Anzahl von definierten Flächen, die für eine Nutzung der Windenergie durch Aufstellen von Windenergieanlagen vorgesehen sind. Zur Errichtung und Unterhaltung dieser Anlagen sind entsprechende Zuwegungen von öffentlichen Straßen erforderlich, die in der Regel eigens hierfür angelegt werden müssen. Soweit Zuwegungen vorhanden sind, sind diese in der Regel zu erweitern.