Verwaltungsgericht Arnsberg, 8 L 571/17 vom 12.09.2017
Wie bereits berichtet, hat das Verwaltungsgericht in Arnsberg / Sauerland eine wegweisende Entscheidung über die Zulässigkeit von Eingriffen in das Landschaftsbild getroffen.
Hier ein Kommentar von RA Patrick Habor (veröffentlicht im IDUR-Schnellbrief)
Der Text zum Beschluss des VG Arnsberg kann hier abgerufen werden: