Die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW) klagt gegen den Windpark Wotan zwischen Langenthal und Helmarshausen.
Der Verein sieht in den drei genehmigten Anlagen eine Gefährdung eines Fauna-Flora-Habitats (FFH). Das europäische Schutzgebiet liegt in unmittelbarer Nachbarschaft des geplanten Windparks, dessen Anlagen jeweils eine Gesamthöhe von 212 Metern haben sollen.
Die SDW bemängelt, dass für den geplanten Windpark keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) angeordnet worden sei. Das wäre aus Sicht der SDW notwendig gewesen, da der Zweck des FFH-Gebietes ausdrücklich Schutz und Erhaltung des Rotmilans sei.
Es sei das erste Mal, dass der SDW-Landesverband gegen die Genehmigung von Windkraftanlagen klage, sagt Klug. In diesem Präzedenzfall müsse das Gericht klären, ob deutsches Planungsrecht über europäischem Natur- und Artenschutzrecht stehe.