NRW: Verstößt der Bau von Windrädern gegen das Grundgesetz?

Am 04.11.2017 fand in Lüdinghausen eine gemeinsame Veranstaltung von Münsterländer Bürgerinitiativen und Vernunftwende Bündnis NRW zur Energiepolitik statt. Kerninhalt war Kritik an der Energiewende aus volkswirtschaftlicher, ökologischer, juristischer und politischer Sicht.

Vortragende waren:
Harry Neumann, Bundes- und
Landesvorsitzender der Naturschutzinitiative e.V.,
Dietmar Brockes, MDL und Sprecher Energiepolitik der FDP Landtagsfraktion in NRW und
Norbert Große Hündfeld, Rechtsanwalt und Notar a.D. Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Münster

Herr Große Hündfeld thematisierte den verfassungsrechtlichen Schutz von Tieren entsprechend natürlichen Lebensgrundlagen lt. Art 20a GG

Unterlagen zu diesem interessanten
Aspekt können hier geladen werden. Wenn die Einlassungen von Große Hündfeld richtig sind, dann ist der Ausbau der Windkraft im gesamten Bundesgebiet verfassungswidrig und muss sofort gestoppt werden. Wir alle sollten die Chance nutzen, diese Botschaft möglichst weit zu streuen. Es wurde deswegen ein Schreiben entworfen, mit dem wir möglichst bei vielen Institutionen anfragen wollen, wie sie zu der Stellungnahme von Norbert Große Hündfeld stehen.

Am Sonntag 05.11. erschien zur Tagung der Vernunftwende und der Stellungnahme von RA Norbert Große Hündfeld auch ein ausführlicher Bericht in der WN:  Den ganzen Artikel lesen Sie hier.

Weitere Unterlagen im Download-Bereich von Gegenwind Greve: https://www.gegenwind-greven.de/gegenwind-greven/downloads/

und bei Vernunftwende NRW:
http://www.vernunftwende.de/information.htm

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