Brandenburg: Strengere Schallvorschriften für WKA

MAZ 04.12.2017
Windkraftgegner jubeln schon: Das brandenburgische Landesamt für Umwelt fordert neue Lärmgutachten für alle geplanten Windräder – das betrifft eine ziemlich große Anzahl von Projekten.
Alle 748 geplanten Windrad-Projekte in Brandenburg müssen nach strengeren Schallschutzvorschriften gebaut werden als ursprünglich vorgesehen. Das hat das Landesamt für Umwelt (LfU) in einem Rundschreiben an die Projektgesellschaften bekannt gegeben. Demnach müssen alle Schallprognosen nach einem neuen Verfahren überarbeitet werden. Dieses liefere eine „realistischere Prognose der Geräuschbelastung hochliegender Schallquellen wie Windkraftanlagen“, wie das LfU auf MAZAnfrage mitteilte. Im Klartext heißt das: Nach neuestem Wissensstand müssen Windräder im Vergleich zu bisherigen Planungen als lauter angesehen und entsprechende Mindestabstände zu Wohnhäusern eingehalten werden.

Betroffen sind nicht nur alle im Planungsverfahren befindlichen Rotortürme, sondern auch teilweise solche, die sich im Widerspruchsverfahren befinden – dieser Schwebezustand betrifft 200 Anlagen. Im ganzen Land gibt es derzeit etwa 3630 Anlagen. Nimmt man bestehende und geplante Windräder zusammen, gilt die Neuregelung für 18 Prozent des märkischen Rotorenparks.
Windkraftgegner jubeln schon: „Das ist ein anerkennenswerter und bedeutender Schritt für mehr Schutz vor Windkraftanlagen“, sagt Winfried Ludwig von der Initiative „Waldkleeblatt – Natürlich Zauche“, die sich gegen Windkraftanlagen im Raum Beelitz (Potsdam-Mittelmark) einsetzt. Ludwig schätzt, dass bestehende Schallprognosen „um circa sechs bis neun Dezibel nach oben korrigiert werden müssen“. Damit ergäben sich „automatisch größere Abstände zwischen Wohnbebauung und Windkraftanlagen“, so Ludwig weiter.
Windkraft-Unternehmen halten diese Rechnung für übertrieben. „Es werden wohl zwei bis drei Dezibel sein“, sagt Hinnerk Lange, Projektleiter bei  Teut-Windprojekte, die in Brandenburg in den vergangenen 20 Jahren etwa 100 Anlagen projektiert haben. In der Akustik, so Lange, entsprächen drei Dezibel einer „gefühlten Verdopplung“ der Lautstärke. Dennoch halte er es nicht für wahrscheinlich, dass die derzeit geltenden 1000 Meter Mindestabstand in Brandenburg auf 1500 erhöht werden müssten. Bestehende Anlagen seien wegen des Bestandschutzes ohnehin nicht betroffen. Einen Effekt habe die Ansage aus dem Umweltamt aber schon jetzt: „Seit September herrscht Stillstand bei den Genehmigungen“ – damals beschloss eine Länderarbeitsgemeinschaft der Bundesminister, den Berechnungsmodus zu verändern. Noch hat die Ankündigung in Brandenburg nicht die Kraft einer Verordnung. „Ein Erlass kommt aber sicher“, nimmt Lange an. Aus dem Landesamt für Umwelt heißt es, eine „pauschale Aussage zur Vergrößerung der Abstände“ sei nicht möglich.
Grundlage für die Änderung ist die Erkenntnis, dass neuere Anlagen wegen ihrer extremen Höhe die Umgebung ganz anders mit Lärm belasten als die niedrigen Masten der Vergangenheit. So bezog sich die bisher gültige technische Norm auf Masten mit einer Narbenhöhe von höchstens 30 Metern. Die Narbenhöhe heutiger Generatoren liegt bei durchschnittlich 133 Metern (2016) – 2013 waren es erst 122 Meter. Mit einem weiteren Höhenwachstum ist wegen schärfer werdenden Wettbewerbs zu rechnen.
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Beim Bundesverband Windenergie ist man vorsichtig abwartend. „Es kann sein, dass das ein oder andere Projekt andere Abstände braucht“, sagt Jan Hinrich Glahr, Vorsitzender des Landesverbands BerlinBrandenburg.
Einige Windkraftunternehmer hätten „Angst, dass ihr Projekt neu aufgelegt werden muss“, so Glahr. Andererseits sei die neue Messmethode „eine Anpassung an die Realitäten – heute sind Anlagen viel höher als früher“, sagt der Verbandsvorsitzende. „Man muss das akzeptieren: Wenn wir immer behaupten, dass die Immissionen verträglich sind, müssen wir dem auch wissenschaftlich standhalten.“

http://www.maz-online.de/Brandenburg/Strengere-Schallvorschriften-fuer-Windraeder

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