Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 23. November 2017, 4 K 10/17.KO Hinzurechnung des überhöhten Lärms des Nachtbetriebs der Windenergieanlagen ist nicht hinnehmenbar.
Quelle: http://www.umweltruf.de/2017_PROGRAMM/news/111/news3.php3?nummer=8232
Das Urteil kann hier abgerufen werden: https://tinyurl.com/y6wgd8cg