JETZT HANDELN!!! Bestehende, in Bau befindliche oder geplante WKA überprüfen lassen!!! Frist endet am 19.02.2018!

Es gibt einen  Beschluss des Verwaltungsgerichts in Düsseldorf. Demnach ist das Interimsverfahren aktueller Stand der Technik und zur Berechnung der Schallprognose anzuwenden. Nach diesem Verfahren werden ca. 3dB mehr vorherberechnet.

Für bestehende oder in Bau befindliche Anlagen, ist dieses Berechnungsmodell nicht angewendet worden. Deshalb muss bis zum 19.02.2018 die Nachberechnung beim zuständigen RP angefordert werden. Danach erlischt diese Möglichkeit der Nachbesserung.
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Livestream am 18.12. ab 18 Uhr – Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Hans-Werner Sinn

Wie viel Zappelstrom verträgt das Netz? Bemerkungen zur deutschen Energiewende LIVESTREAM des Vortrags auf www. ifo.de/live



Videodokumentation: Der Videomitschnitt kann wenige Tage nach der Veranstaltung angesehen werden: http://mediathek.cesifo-group.de

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