Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 1. Dezember 2017
– 3 L 1180/17.NW –
Die Pfalzwerke können mit dem Bau von drei Windrädern bei Wallhalben beginnen. Das Verwaltungsgericht Neustadt entschied jetzt für den Stromanbieter – und gegen die Bundeswehr.
Quelle: https://vgnw.justiz.rlp.de/de/startseite/detail/news/detail/News/pressemitteilung-nr-3817/