Kurz vor Jahresende hat sich die Bundesnetzagentur bei ihren Netzentwicklungsplänen (NEP) 2017 bis 2030 festgelegt.
Netzentwicklungsplan und Bundesbedarfsplan
Die bestätigten Netzentwicklungspläne können nach dem Energiewirtschaftsgesetz als Entwurf eines Bundesbedarfsplans dienen. Mit Erlass des Bundesbedarfsplans stellt der Gesetzgeber für die darin enthaltenen Vorhaben die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und den vordringlichen Bedarf verbindlich fest. Bei seiner Entscheidung dient der Umweltbericht als weitere Erkenntnisquelle. Die vollständigen Dokumente und weitere Informationen zum Netzausbau sind zu finden auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter: www.netzausbau.de/2030-nep-ub.
Ein Erklärfilm zum Netzentwicklungsplan und weiteren Themen des Netzausbau