Hauptausschuss/Antwort – 10.01.2018 (hib 12/2018)
Berlin: (hib/PEZ) Die Kosten der Energiewende lassen sich nicht aus einem schlichten Addieren einzelner Posten aus dem Energiesystem berechnen. Mit dieser Einschätzung antwortet die Bundesregierung (19/285) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/126). Die AfD-Abgeordneten hatten sich nach den Kosten der Energiewende für Stromkunden erkundigt. Um solche Kosten tatsächlich fixieren zu können, müssten komplexe Rechnungen und Vergleiche zwischen Entwicklungen mit und ohne Energiewende samt eventueller zukünftiger Folgekosten gestellt werden, erklärt die Bundesregierung weiter. “Ein derart umfassender Kostenvergleich, der insbesondere auch die Vorteile einer sauberen Energieversorgung für Mensch und Natur genau erfasst, ist der Bundesregierung nicht bekannt.” Beziffern lassen sich zwar etwa die Vergütungen für bis Ende 2016 gebaute Erneuerbare-Energien-Anlagen: Sie belaufen sich den Angaben zufolge in den nächsten 20 Jahren im Schnitt auf etwa 19 Milliarden Euro jährlich. Um die tatsächlichen Kosten zu ermitteln, müssten allerdings Vermarktungserlöse aus dem Stromverkauf gegengerechnet werden – deren Höhe wegen der schwankenden Entwicklung des Großhandelsstrompreises nicht exakt bestimmbar ist. |
Quelle: https://www.bundestag.de/presse/hib/2018_01/-/536736