Diez/Hambach/Elz – Die kommerziellen Interessen des Investors höher bewertet als den Mindestabstand zur bebauten Ortslage, trotz Rotmilan und Kranichzug keine Umweltverträglichkeitsprüfung, den sofortigen Vollzug angeordnet, um den Betreiber vor Verzögerungen und finanziellen Schäden durch Klagen zu bewahren …
Der Bewilligungsbescheid für den Windpark am Elzer Berg wirft ein bezeichnendes Licht auf die Genehmigungspraxis des Gießener Regierungspräsidiums (RP). „Wenn man das Gesamtpaket sieht, hätten die Dinger nicht gebaut werden dürfen“, verweist Hambachs Ortsbürgermeister Peter Sehr auf Abstände, Lärm, Landschaftsbild, Kulturdenkmäler, Nähe zum Lahntal, Fauna und Wälder.