Von Frank Hennig – R wie Reststrommengen
Dieser Begriff bezeichnet die Menge an elektrischer Arbeit (in diesem Fall gemessen in Gigawattstunden), die den deutschen Kernkraftbetreibern bis zur erzwungenen Abschaltung ihrer Anlagen vom Gesetzgeber zugestanden wird. Die Idee aus der Ausstiegsnovelle im Atomgesetz (AtG) 2002, die auch Atomkonsens genannt wird, schien eindeutig und problemlos handhabbar.
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