Landkreis Wittmund: Strafbefehl gegen „Windbaron“

Die Staatsanwaltschaft Aurich stellte Antrag auf Strafbefehl beim Amtsgericht Wittmund/NDS gegen den „Windbaron“ Johann Eisenhauer (Norderland-Gruppe) wegen unerlaubter Ablagerung von Bodenaushub auf Grünland und Böschungen von Gräben beim Bau einer Windkraftanlage in Utarp/LK Wittmund.

Der, wie Kritiker sagen, windkraftbetreiberfreundliche Landkreis Wittmund als Genehmigungsbehörde hat mal wieder seine „Kompetenz“ bewiesen: „Auch offensichtliche Mängel in der Umweltverträglichkeitsstudie bleiben ohne Folgen“, so der ermittelnde Staatsanwalt aus Aurich. Der polizeiliche Abschlussvermerk stellte fest, dass in dem Gutachten ein Biotop im Bereich der Windenergieanlagen nicht berücksichtigt wurde. Der Gutachter, der im Auftrag des Investors tätig wurde, hatte dies offensichtlich „übersehen“.

Weiterlesen: http://www.wattenrat.de/2018/03/23/landkreis-wittmund-strafbefehl-gegen-windbaron/

Diesen Beitrag teilen