Seit dem 1. Mai 2017 führt die Bundesnetzagentur Ausschreibungen durch. Im Jahr 2017 wurden insgesamt drei Gebotsrunden, 2018 werden vier Gebotsrunden durchgeführt. Das neue Ausschreibungsverfahren hatte dazu geführt, dass sogenannte Bürgergenossenschaften (dahinter verbargen sich in der Regel Projektierer) einen Großteil der ausgeschriebenen Leistung gewannen.
Von 2.800 Megawatt ausgeschriebener Leistung gingen 2.700 Megawatt an sogenannte Bürgergenossenschaften, die gegenüber kommerziellen Anbietern mehr Zeit zur Realisierung haben vor allem keine Genehmigung vorweisen müssen, um an der Ausschreibung teilzunehmen. Das hatte eine dämpfenden Effekt für den Windkraftausbau.
Das Ausschreibungsverfahren wurde ab 2018 aufgrund des Drucks der Lobby geändert, so dass ab Februar 2018 alle Teilnehmer einer Ausschreibung über eine Genehmigung verfügen müssen. Bei der Ausschreibung im Februar 2018 gingen nun 650 MW an kommerzielle Anbieter und nur noch 150 MW an Bürgergenossenschaften.
Auf Hessen entfielen von den im Februar bundesweit ausgeschrieben 700 MW insgesamt 81 MW, also mehr als zehn Prozent. Der Windkraftausbau nimmt wieder deutlich Fahrt auf. Auf das ganze Jahr hochrechnet ist mit einem weiteren Zubau von rund 300 MW zu rechnen, was etwa 100 (!) neuen Windkraftanlagen im Jahr entspricht.
Mit Dank an die Fraktion der FDP im Hessischen Landtag!