Wald-Michelbach. Die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Darmstadt hat den Eilantrag eines Umweltverbandes abgelehnt, der Bau und Betrieb der fünf Windräder auf dem Gebiet Stillfüssel bei Wald-Michelbach stoppen wollte. Anders als der Antragssteller sah das Gericht keine Versäumnisse des Regierungspräsidiums Darmstadt in der Vorprüfung der Umweltverträglichkeit und keine Verletzung von artenschutzrechtlichen Vorschriften hinsichtlich des Schwarzstorches, des Rotmilans, des Uhus und des Wespenbussards an.
Gerade beim Schwarzstorch und Rotmilan erkannte die Kammer „kein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko“. Die Brutvorkommen des Rotmilans lägen außerhalb des Bereichs. Es habe außerdem nicht nachgewiesen werden können, dass es in der Nähe der Baustelle tatsächlich einen Schwarzstorch-Horst gab. Der im September 2016 entdeckte, sei in der Brutperiode 2017 von einem Mäusebussard-Paar besetzt gewesen, schreibt das Verwaltungsgericht in der Pressemitteilung. Das nächste bekannte Brutvorkommen läge in 2050 Meter Entfernung zum Vorhabengebiet und damit außerhalb des empfohlenen Mindestabstands von 1000 Metern. Gesundheitsgefährdende Lärmbeeinträchtigungen durch den Betrieb der Anlage seien laut Verwaltungsgericht ebenfalls nicht zu erwarten. Gegen die Entscheidung kann binnen zwei Wochen ab der Zustellung Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel erhoben werden.
Quelle: http://www.wnoz.de/Gericht-lehnt-erneut-einen-Eilantrag-ab-741fee4b-eec7-4059-a9ba-183c668dd9cc-ds