Anders, als im Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung vorgesehen, will die Bundesregierung anscheinend nun doch keine kurzfristigen Sonderausschreibungen für Wind- und Solarenergie einführen.
Im Koalitionsvertrag heißt es dazu noch: „Vorgesehen sind Sonderausschreibungen, mit denen acht bis zehn Millionen Tonnen CO2 zum Klimaschutzziel 2020 beitragen sollen. Hier sollen je vier Gigawatt Onshore-Windenergie und Photovoltaik sowie ein Offshore-Windenergiebeitrag zugebaut werden, je zur Hälfte wirksam in 2019 und 2020.“
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