Der Bundestag hat am Freitag, 8. Juni 2018, den Gesetzentwurf des Bundesrates zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (19/1320) in der vom Wirtschaftsausschuss geänderten Fassung (19/2581) angenommen. CDU/CSU, SPD und FDP stimmten vor die Vorlage, AfD und Die Linke dagegen. Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich.
Die Privilegien für Bürgerenergiegesellschaften bei der Ausschreibung von Windenergieprojekten an Land werden durch eine Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) bis zum 1. Juni 2020 ausgesetzt. Bislang hatten diese kleineren Anbieter bei der Bewerbung um eine Windkraftanlage Vorteile: Sie konnten sich etwa ohne bundesimmissionsschutzrechtliche Genehmigung an Ausschreibungen beteiligen und erhielten mehr Zeit für die Realisierung der Projekte.
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