Der beantragte Windpark „Christinenhof“ bei Büdingen darf nicht errichtet werden. Eine entsprechende Klage von ABO-Wind gegen eine verweigerte Genehmigung der zuständigen Behörde – dem Regierungspräsidium Darmstadt – lehnte die erste Kammer des Gießener Verwaltungsgerichts (VG) ab (Urteil vom 13. Juni 2018 – 1 K 311/17.GI).
Presseberichte: Gelnhäuser Neue Zeitung und Kreisanzeiger