Erlass des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 17. Mai 2018:
Überwachung von Windenergieanlagen in Hessen
Vordringlich sind Anlagen zu überprüfen, bei denen aktuelle Beschwerden vorliegen oder Anträge auf Wiederaufgreifen des Verfahrens nach § 51 VwVfG gestellt wurden. Die Überprüfung aller genehmigten Anlagen in Hessen soll spätestens Juni 2021 abgeschlossen sein.
Überwachungskonzept als Hilfestellung für die Durchführung
Auszug: Es ist nicht auszuschließen, dass in den vergangenen Jahren auf Basis des zum Zeitpunkt der Entscheidung gültigen alternativen Verfahrens Genehmigungen erteilt wurden, die bei einer Neubewertung unter Berücksichtigung des InterimsVerfahrens ggf. nicht mehr den Anforderungen des § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG gerecht werden. Im Rahmen der regelmäßig durchzuführenden Überwachungen von Windenergieanlagen sind daher die in den Genehmigungen festgelegten Immissionswerte bzw. Schallleistungspegel zu überprüfen. Vordringlich sind Anlagen zu überprüfen, bei denen aktuelle Beschwerden vorliegen oder Anträge auf Wiederaufgreifen des Verfahrens nach § 51 VwVfG gestellt wurden. Die Überprüfung aller genehmigten Anlagen in Hessen soll spätestens Juni 2021 abgeschlossen sein.
Das komplette Schreiben hier lesen.
Hessenschau vom 08.08.2018
Wie laut sind die Windindustrieanlagen in Hessen wirklich? Wie das Umweltministerium dem hr bestätigte, soll die Lärmbelastung aller Windräder überprüft werden. Möglicherweise wurden Anlagen genehmigt, die dem heutigen Schallschutz nicht mehr gerecht werden. Bürgerinitiativen zeigen sich erfreut über dieses Vorhaben.